ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BIKELY e.U., Sieveringerstraße 110 -1190 Wien- Östereich
§ 1 ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH - ERLÄUTERUNG VERBRAUCHEREIGENSCHAFT – LIEFERGEBIET
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verwenderin, der BIKELY e.U., und der Kundin/dem Kunden bei Verträgen, die über unseren Online-Shop zustande kommen.
(2) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt und von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) KundInnen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind VerbraucherInnen, UnternehmerInnen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. VerbraucherInnen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. UnternehmerInnen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Soweit der Kunde UnternehmerIn ist, wird, soweit für diesen vorrangige Bedingungen gelten, die Bezeichnung „UnternehmerIn“ bzw. „Unternehmern“ verwandt.
(4) Gegenüber UnternehmernInnen gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der/die UnternehmerIn entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
(5) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich innerhalb von Österreich.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Die Präsentation unseres Sortiments im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation.
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die gemachten Angaben/ Beschreibungen und Bilder sind unverbindlich und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften.
(2) Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
§ 3 BESTELLABLAUF
(1) Nach Auswahl der Ware kann der/die KundIn die in seinem/ihrem Warenkorb befindliche Ware erwerben, indem er/sie den Button „Zur Kasse gehen“ anklickt. Hiernach wird der/die KundIn gebeten, seine/ihre Daten einzugeben. Pflichtangaben sind mit einem Stern gekennzeichnet. Der/die KundIn kann wahlweise ein Kundenkonto eröffnen und bei künftigen Bestellungen nach Eingabe von E-Mailadresse und Passwort bestellen, ohne seine/ihre Adressdaten noch einmal eingeben zu müssen. Der/die KundIn hat für die Aktualität seiner/ihrer Daten Sorge zu tragen, Einsichtnahme und Änderungen bzw. Löschungen können Online jederzeit vorgenommen werden.
(2) Eine Bestellung durch den/die KundIn kann nur abgegeben und an uns übermittelt werden, wenn der/die KundIn vorab durch Anklicken des entsprechenden Feldes einen Haken setzt und dadurch unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen anerkennt.
(3) Vor dem Absenden der Bestellung kann der/die KundIn den Inhalt des Warenkorbes sowie die Bestelldaten jederzeit einsehen, ändern oder löschen.
(4) Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“, gibt der/die KundIn ein verbindliches Angebot zum Kauf der in seinem Warenkorb befindlichen Ware ab.
(5) Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail- Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
§ 4 SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES
Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail mit der Eingangsbestätigung zu. Wenn der/die KundIn ein Kundenkonto eröffnet hat, kann er/sie seine/ihre vergangenen Bestellungen in seinem/ihrem Kunden LogIn-Bereich einsehen. Ansonsten sind Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§ 5 PREISE – ZAHLUNGSARTEN - VERSANDKOSTEN
Unsere ausgezeichneten Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer und sind Gesamtpreise zzgl. Versandkosten. Bei Zahlung per Kreditkarte und bei "Barzahlung bei Anlieferung", können weitere Gebühren anfallen, siehe nachfolgend § 5 Abs. 2.
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
(1) Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
(2) Barzahlung bei Lieferung: Bei Auswahl der Zahlungsart Barzahlung bei Lieferung zahlen Sie als Anzahlung 50% des Gesamtpreises der bestellten Ware und die restlichen 50% direkt bei Anlieferung in bar an unseren Fahrer. Bei einem Widerruf nach Lieferung sorgt der/die KundIn selbst für die Rücklieferung. Wir erstatten den bezahlten Betrag nach Erhalt der Ware zurück.
(3) Kreditkarte: Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.
Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
(4) SOFORT Überweisung: Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters SOFORT Überweisung weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über SOFORT Überweisung bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an SOFORT Überweisung freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von SOFORT Überweisung durchgeführt und Ihr Konto belastet.
(5) SEPA-Lastschrift:
Bei Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift
- Sofern eine Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift vereinbart wird, übersenden wir Ihnen eine Rechnung, die unverzüglich nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug fällig ist. Der fällige Betrag wird mittels SEPA-Basis-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen.
- Wir werden Ihnen spätestens einen Kalendertag vor der Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift-Zahlung den SEPA-Basis-Lastschrift-Einzug ankündigen.
- Sie bestätigen, dass Sie über die Berechtigung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats in Bezug auf das im Bestellprozess angegebene Konto verfügen. Sie haben für die entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Verfügt das Konto nicht über die erforderliche Deckung, haben Sie die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen.
- Im Falle eines Widerrufs, eines Rücktritts, einer Retoure oder einer Reklamation bitten wir Sie, der Belastung der SEPA-Basis-Lastschrift nicht zu widersprechen, um unnötigen Aufwand und Kosten zu vermeiden. Der von uns an Sie zurückzuzahlende Geldbetrag wird dem Konto, dem die SEPA-Basis-Lastschrift belastet wurde, wieder gutgeschrieben oder, sofern dies zwischen Ihnen und uns vereinbart wird, eine Gutschrift erstellt.
- Sie erteilen mit der Abgabe der Bestellung und der Annahme dieser Bedingungen ein SEPA-Lastschriftmandat.
(6) Die Kosten des Versands werden gemäß unserer Versandkostenliste gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten sind vor Abgabe der Bestellung für den Kunden im Warenkorb angegeben.
§ 6 LIEFERUNG / LIEFERZEIT – GEFAHRÜBERGANG BEI UNTERNEHMERN
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen nur innerhalb Österreich.
(2) Die Lieferzeit beträgt bei Lieferungen innerhalb Österreichs, sofern nicht beim Angebot auf der Produktseite anders angegeben, bei Motorrollern ca. 14 Tage – bei Expressversand ca. 5 Tage, bei Zubehör- und Ersatzteilen ca. 3-5 Tage ab Bestellung bzw. Zahlungseingang, wenn Vorkasse vereinbart ist.
(3) Unsere Lieferungen erfolgen bei Unternehmern „ab Werk“, sofern im Einzelfall mit dem Unternehmer nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 MÄNGELHAFTUNG & GARANTIE
(1) Ist der/die KundIn VerbraucherIn, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir bei Unternehmern nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass der Unternehmer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nach 3 Tagen nachgekommen ist. Selbiges gilt auch für PrivatkundInnen.
(3) Wir gewähren auf in Fahrzeugen verbaute Akkus und Batterien 6 Monaten oder in den ersten 2000 Kilometer Laufleistung (je nachdem, was zuerst eintritt) eine Garantie.
(4) Wir gewähren auf in Fahrzeugen verbaute Antrieb und Steuergerät 1 Jahre oder in den ersten 6000 Kilometer Laufleistung (je nachdem, was zuerst eintritt) eine Garantie.
(5) Weitere Ansprüche unterliegen - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – den in § 8 geregelten Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen.
(6) Voraussetzung für Garantieleistungen ist die Rechnung oder der Kaufbeleg.
Für Bikely Fahrrad gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bzw. etwaige Vereinbarungen, die mit dem Händler getroffen wurden. Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Händler, bei dem das Bikely gekauft wurde. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel oder Schaden an einem Bikely auf, welcher unter die Gewährleistung fällt, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Händler, der alles Weitere für Sie regelt.
(7) Der Käufer verliert seinen Gewährleistungsanspruch bei: Manipulation des Fahrrades. Änderung der Getriebe- oder Sekundärübersetzung und bei Anbau von Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht von der Firma Bikey freigegeben wurden. Ebenfalls zu einem Verlust des Gewährleistungsanspruches führen Eingriffe durch eine nicht von der Firma Bikely autorisierte Werkstatt sowie Nichteinhaltung der Wartungsintervalle bei einem autorisierten Bikely Fachhändler oder Service.
Um die Garantie zu gewährleisten ist nach 1000km ein kostenfreies Service und alle weiteren 3000km ein kostenpflichtiges (45€) erforderlich. Nichteinhaltung führt zu einem Verlust der Garantie.
§ 8 SONSTIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, als solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer Garantie, falls gerade ein von der Garantie umfasster Mangel die Haftung auslöst.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB - ausgeschlossen.
(5) Ein Ausschluss oder eine Einschränkung unserer Haftung wirkt auch im Hinblick auf die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung ist mit keiner der vorstehenden Klauseln bezweckt.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag verbleibt die Kaufsache in unserem Eigentum.
§ 10 TRANSPORTSCHÄDEN
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
§ 11 Allgemeine Bedienungsanleitung
Diese Bedienungsanleitung ist ein sehr wichtiges Dokument. Bitte lesen Sie diese vor dem ersten Gebrauch Ihres neuen Fahrrads genau durch und bewahren diese
sorgfältig auf.
(1) Diese Bedienungsanleitung gilt ausschließlich für Fahrräder der Firma Bikely e.U.. Dieses Fahrzeug ist geeignet für Hobby Ziel wie zur Arbeit, oder tägliche Einkauf zu fahren und nicht für industrielle oder berufliche Ziel wie Zeitung, Essen oder Post ausliefern.
(2) Gesetzliche Vorschriften:Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie die Verkehrsregeln Ihres Landes beachten. Sie benötigen für Ihr Fahrrad mit max.25 km/h und 600W keine behördliche Zulassung.
Auf öffentlichen Straßen und Wegen dürfen Sie mit Ihrem Fahrrad nur dann fahren, wenn Sie es mit der Ausrüstung nachrüsten, die in Ihrem Land gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland und Österreich sind diese Anforderungen in der jeweiligen Verkehrszulassungsverordnung geregelt.
(3) Zu Ihrer Sicherheit
Beachten Sie diese Bedienungsanleitung
• Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor dem ersten Gebrauch Ihres Fahrrades aufmerksam durch.
• Wenden Sie sich an Ihren Fahrradfachhändler, wenn Sie Versäumnisse feststellen.
• Fahren Sie Ihr Fahrrad erst, wenn Sie alle Dokumentationen aufmerksam gelesen haben.
• Geben Sie diese Bedienungsanleitung zusammen mit Ihrem Fahrrad an den neuen Besitzer weiter, wenn Sie Ihr Fahrrad einmal verkaufen oder verschenken sollten.
• Bedienungsanleitung für Kinder- und Jugendfahrräder:
• Diese Bedienungsanleitung ist in diesem Fall auch an die Erziehungsberechtigten der Kinder und
Jugendlichen gerichtet, die dieses Fahrrad benutzen.
• Wenn in dieser Bedienungsanleitung z. B. von „... lassen Sie sich...“, „...lassen Sie Ihr Fahrrad...“ o. ä.
die Rede ist jedes Mal das Kind, der/die Jugendliche und dessen/deren Fahrrad gemeint.
• Gehen Sie diese Bedienungsanleitung gemeinsam durch und erklären Sie Ihrem Kind alle Punkte, insbesondere die Gefahrenhinweise.
• Als Erziehungsberechtigte/r liegt es in Ihrer Verantwortung, für die Sicherheit dieses Fahrrades und beim Gebrauch zu sorgen.
Verwenden Sie Ihr Fahrrad bestimmungsgemäß
Wenn Sie Ihr Fahrrad nicht bestimmungsgemäß verwenden, kann es zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen kommen.
Verwenden Sie Ihr Fahrrad stets so, wie es in dieser Bedienungsanleitung und in Ihren ggf. zusätzlichen Dokumentationen vorgeschrieben ist.
Welche Arbeiten dürfen Sie selbst an Ihrem Fahrrad vornehmen?
Fehler, die durch nicht fachmännisch durchgeführte Arbeiten an Ihrem Fahrrad entstehen können, können das Fahrrad beschädigen und die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Dies kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen führen.
• An Ihrem Fahrrad dürfen Sie nur Arbeiten vornehmen, welche in dieser Bedienungsanleitung
für Sie beschrieben sind und für welche Sie über das geeignete Werkzeug verfügen.
• Verändern Sie die Beschaffenheit einzelner Komponenten Ihres Fahrrads nicht.
• Alle anderen Arbeiten dürfen nur von einem Fahrradfachhändler vorgenommen werden.
Was müssen Sie bei Nachrüstungen von Zubehör und Umbauten beachten?
Nachrüstungen von Zubehör und Umbauten, die für Ihr Fahrrad nicht zulässig sind, können Ihr Fahrrad beschädigen und die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Dies kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen führen.
• Rüsten Sie Ihr Fahrrad niemals selbst nach und bauen Sie Ihr Fahrrad niemals selbst um.
• Wählen Sie Zubehör und Umbauteile stets zusammen mit einem
Fahrradfachhändler aus.
Folgendes Zubehör dürfen/können Sie nachrüsten lassen:
· Klickpedale
· Fahrradcomputer
· Flaschenhalter (nur wenn Befestigungsmöglichkeit vorhanden)
· Ausrüstung für die Fahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen nach den in Ihrem Land geltenden
· Vorschriften (nur wenn Befestigungsmöglichkeiten vorhanden)
· Gepäckträger (nur wenn Befestigungsmöglichkeit vorhanden)
· Kindersitz, wenn Sie einen Gepäckträger verwenden, der für einen Kindersitz zugelassen ist.
· Fragen Sie Ihren Fahrradfachhändler. Er berät sie gerne.
· Packtaschen, wenn Sie einen Gepäckträger verwenden, der für Packtaschen zugelassen ist.
· Fragen Sie Ihren Fahrradfachhändler. Er berät sie gerne.
· Die Firma Bikely untersagt die Verwendung von Austauschteilen, welche sich in den Abmessungen gegenüber den Originalteilen unterscheiden. (z.B. Federgabeln oder Federelemente mit mehr oder weniger Einbauhöhe/Einbaulänge/Federweg, Bremsanlagen mit größeren Bremsscheiben, breitere Reifen etc.)
· Es dürfen zum Zwecke des Austauschs bzw. des Umrüstens nur Teile verwendet werden, die von der Firma Bikely für Ihr Fahrradmodell freigegeben sind. Konsultieren Sie dazu Ihren autorisierten Fachhändler.
· Verändern Sie auf keinen Fall die vorhandenen Fahrradteile in ihrer Beschaffenheit.
· Beachten Sie alle Sicherheitshinweise und Spezifikationen in den Dokumentationen Ihres Zubehörs und Ihrer Umbauteile.
(4)Wichtige Anweisungen zu Sicherheit
Versäumnisse bei der Einhaltung der Sicherheitshinweise und Anweisungen können elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere Verletzung verursachen.
Überprüfen Sie vor jeder Benutzung Ladegerät, die Kabel und Stecker. Benutzen Sie das Ladegerät nicht, sofern Sie Schäden feststellen. Öffnen Sie das Fahrzeug und das Ladegerät nicht selbst und lassen Sie es nur von qualifizierten Fachpersonen und nur mit Originale-Ersatzteilen reparieren. Beschädigte Ladegeräte, Kabel und Stecker erhöhen das Risiko eines elektrischen Schlages.
Halten Sie Ihr Fahrzeug und das Ladegerät sauber. Durch Verschmutzung besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages. Halten Sie das Ladegerät von Regen oder Nässe fern. Beim Eindringen von Wasser in ein Ladegerät besteht das Risiko eines elektrischen Schlages.
Der e-Bike-Akku darf nicht unbeaufsichtigt geladen werden. Kinder und Personen, die aufgrund ihrer physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder ihrer Unerfahrenheit oder Unkenntnis nicht in der Lage sind, das Ladegerät sicher zu bedienen, dürfen dieses Ladegerät nicht ohne Aufsicht oder Anweisung durch eine verantwortliche Person benutzen. Andernfalls besteht die Gefahr von Fehlbedienung und Verletzungen.
Öffnen Sie das Fahrzeug nicht. Die im Inneren des e-Bikes vorhandene Spannung ist gefährlich, und könnte zu einer Verletzung, einem tödlichen Stromschlag führen oder Feuer verursachen.
(5) Technische Daten
Zulässige Temperaturen und zulässiges Gesamtgewicht
Zulässige Umgebungstemperaturen -8°C bis +40°C
Maximal zulässiges Gesamtgewicht finden Sie in den beiliegenden technischen Daten.
(6) Vor jeder Fahrt
WARNUNG: Gefährdung durch Sturz und Unfall!
Ein nicht betriebssicheres Fahrrad kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen führen.
• Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob Ihr Fahrrad betriebssicher ist.
• Wenden Sie sich umgehend an Ihren Fachhändler, wenn die Prüfungen Mängel ergeben. Geringfügige Mängel dürfen Sie selbst beseitigen, wenn die Maßnahmen dazu nachfolgend beschrieben sind.
• Wenden Sie sich umgehend an Ihren Fachhändler, wenn die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht beschrieben sind, Sie diese selbst nicht durchführen können oder diese Maßnahmen keine Abhilfe bringen.
• Benutzen Sie Ihr Fahrrad erst dann wieder, wenn es wieder betriebssicher gemacht wurde.
(7)Fahrrad beladen
WARNUNG: Gefährdung durch Sturz und Unfall!
Durch Zuladung verschlechtert sich das Fahrverhalten Ihres Fahrrads und es verlängert sich der Bremsweg. Falls Sie Ihr Fahrrad überladen, können Teile Ihres Fahrrads sogar brechen oder versagen.
(8)Fahrrad transportieren
WARNUNG: Gefährdung durch Sturz und Unfall!
Die Benutzung von Fahrradträgern können sicherheitsrelevante Fahrradteile beschädigen. Ein Versagen dieser Teile kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und Sachschäden führen.
• Es dürfen zum Transport keine anderen Gegenstände auf das Fahrrad gelegt werden.
• Das Fahrrad darf nicht in Auto-Tragesysteme (Dachträger, Heck- oder Innenraumträger o. ä.) eingespannt werden.
(9)Fahrrad instand halten
WARNUNG: Gefährdung durch Stürze und Unfälle!
Mangelnde Pflege und fehlende Wartung kann die Betriebssicherheit Ihres Fahrrades gefährden und so zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen führen.
• Pflegen Sie Ihr Fahrrad!
• Halten Sie den vorgeschriebenen Wartungsplan ein!
(10)Ihr Inspektions- und Wartungsplan
Tätigkeit - Intervall
Fahrrad nach jeder Benutzung auf schlammigem oder schmutzigem Untergrund reinigen,
Luftdruck der Federgabel einstellen alle 500 km oder 3 Monate nach jeder Änderung des Gesamtgewichts um mehr als 10 kg Reinigen und Schmieren der Kette spätestens alle 200 km.
(11)So reinigen und pflegen Sie Ihr Fahrrad
Korrosion - von der auch rostfreie Teile betroffen sein können - kann Sicherheitsbauteile Ihres Fahrrads so schwer schädigen, dass sie beim Fahren brechen. Dies kann zu schweren Stürzen führen. Korrosion entsteht u. a. durch Salz, z. B. durch salzhaltige Luft in Küstennähe, Streusalz im Winter oder korrosive Atmosphäre, z. B. auf Industriegeländen oder auch durch Körperschweiß.
• Schützen Sie Ihr Fahrrad vor jedem Kontakt mit korrosiven Stoffen mit Sprühwachs oder einem
ähnlichen Konservierungsmittel.
• Reinigen Sie Ihr Fahrrad nach jedem Kontakt mit korrosiven Stoffen und schützen Sie es wieder gemäß
der nachfolgenden Beschreibung.
• Verwenden Sie zur Nassreinigung keinen Dampfstrahler/Hochdruckreiniger. Der scharfe
Wasserstrahl kann Ihr Fahrrad beschädigen.
• Achten Sie darauf, das Wasser oder Feuchtigkeit die elektrische Teile nicht erreichen darf! Benützen Sie Ihr Fahrzeug nie bei starkem Regen’
(12)Werkstattservice
WARNUNG: Gefährdung durch Sturz und Unfall!
Nicht oder nicht fachmännisch durchgeführte Inspektionen und nicht reparierte Sturz- oder Unfallschäden können zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen und Unfällen führen.
• Bringen Sie Ihr Fahrrad fristgerecht zu den vorgeschriebenen halbjährlichen Inspektionen in eine Fachwerkstatt. Nur so können verschlissene Teile und Schäden sicher entdeckt und repariert werden.
• Ihr Fahrrad brauch regelmäßige Inspektion: Ölen, die Schrauben nachziehen, Schmierung, Putzen, usw.
(13)Tätigkeiten und Intervalle
Erstinspektion spätestens nach 500 km oder 6 Monaten
Inspektion Bremsbeläge,halbjährlich, Bremsscheiben, Kette alle 400 km
Alle Inspektionen regelmäßig halbjährlich! Wenn dieser Services nicht halbjährlich durchgeführt
werden, verlieren Sie jegliche Garantieleistung für das Fahrrad! WARNUNG: Gefährdung durch Sturz und Unfall!
Manche Fahrradkomponenten, vor allem Leichtbauteile, können eine begrenzte Lebensdauer haben.
WICHTIG:
• Ihr Fahrrad braucht halbjährlich ein Service im Fahrrad Fachgeschäft. Wenn dieses Service nicht durchgeführt wird, verliert das Fahrrad seine Garantie!
(14)Fahrrad für längere Zeit stilllegen
HINWEIS:
Falsche Lagerung Ihres Fahrrads kann Lager und Ihre Bereifung beschädigen sowie Korrosion fördern. Lagern Sie Ihr Fahrrad gemäß den nachfolgenden Vorgaben, wenn Sie Ihr Fahrrad länger als 2 Monate nicht benutzen.
- Reinigen und pflegen Sie Ihr Fahrrad, so wie schon oben geschrieben.
- Bewahren Sie Ihr Fahrrad nur in trockenen und staubarmen Räumen auf.
- Benutzen Sie geeignete Fahrradständer (z. B. 3-Bein-Ständer). Konsultieren Sie hierzu Ihren Fahrradfachhändler.
- Steht Ihr Fahrrad mit einem oder beiden Laufrädern am Boden:
- Heben Sie Ihr Fahrrad alle 2-3 Wochen an und drehen Sie von Hand Ihre Laufräder um einige Umdrehungen.
- Bewegen Sie den Lenker einige Male hin und her.
- Drehen Sie die Kurbel von Hand um einige Umdrehungen entgegen der Antriebsrichtung.
Nehmen Sie vor der Wiederinbetriebnahme und vor jeder Fahrt eine Prüfung nach Kapitel 7 vor.
(15)Bleiakku
Wichtige Informationen - Umgang mit Bleiakkus für eine lange Lebensdauer
- Den Bleiakku nur für die geeignete Anwendung einsetzen (eine Versorgungsbatterie sollte nicht als Starterbatterie eingesetzt werden)
- Das passende Ladegerät/Ladetechnik einsetzen, für die unterschiedlichen Bleiakku-Typen gibt es verschiedene Ladegeräte die auf Kapazität, Typ und Ladekennlinie angepasst sind.
- Laden Sie vor ersten Gebrauch den Blei-Akku wenn möglich
- Berücksichtigen Sie, dass der Blei-Akku erst nach wenigen Zyklen die volle Kapazität erreicht.
- Bei Blei-Akkus existiert kein Memory-Effekt, er kann nach kurzem Gebrauch sofort wieder geladen werden.
- Eine Tiefentladung schadet Ihrem Blei-Akku, es sollten nicht mehr als ca. 60% der Kapazität entnommen werden.
Eine tiefen entladene Batterie hat keine Garantie!
• Auch wenn der Blei-Akku nicht verwendet wird sollte er alle Monate einmal nachgeladen werden um eine Tiefentladung zu vermeiden. Verlagern Sie die Batterie immer im aufgeladenen Zustand! Wenn Sie das Fahrrad Abstellen, beziehungsweise der Akku leer Ist, sollten Sie das Antriebssystem in jedem Fall abschalten Ansonsten läuft das System weiterhin im Stand-by Modus Dabei kommt es zur Tiefentladung und es können irreparable Schäden am Akku entstehen!
WARNUNG: Achten Sie darauf. dass keine Flüssigkeit oder metallene Gegenstände
(Schlüssel, Werkzeuge, o.ä.) in die Nähe der Kontakte bzw. der Ladebuchse kommen – Kurzschlussgefahr! Die Ladedauer beträgt 6 bis 10 Stunden, aber darf nie mehr als 16 Stunden kontinuierlich ohne Unterbrechung dauern!
Die Batterie und das Ladegerät muss vor physikalischen Beschädigung und extremer Temperatur: weniger als -4 C°oder mehr als 36 C°(starker Sonnenschein) geschützt werden! Das Ladegerät darf während der Ladung nicht bedeckt werden!
(16)Lithium Akku: Lassen Sie den Akku beim Aufladen nicht unbeaufsichtigt. Laden Sie ihn am besten bei Zimmertemperatur,
bei Temperaturen von unter 10°C oder über 50°C kann es zu Schäden am Akku kommen.
Lithium-Ionen-Akkus sollten also nicht ständig entladen und wieder voll aufgeladen werden. Teilladungen sind nicht schädlich, sondern sogar erwünscht. Bei vollständigen Ladungen werden die Elektroden zu stark belastet. Wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie Ihr Ladegerät also am besten immer zu größeren Radtouren mit. Laden Sie den Akku dort auch in Pausen. Halten Sie Ihren Akku permanent in einem Ladezustand zwischen 30 und 70 Prozent. Falls der Akku heruntergefallen oder das Gehäuse beschädigt sein wurde, sollten Sie den Akku nicht weiter benutzen und vom E Bike entfernen. Laden Sie einen beschädigten Akku nicht auf, da Brandgefahr besteht! Bringen Sie einen beschädigten Akku am besten zu einem Fachhandel und lassen Sie ihn durchchecken. Verwenden Sie für den Ladevorgang keine brennbaren Unterlagen. Falls der Akku in Brand geraten sollte: Nicht mit Wasser löschen! Lassen Sie ihn abbrennen und versuchen Sie, Folgeschäden zu vermeiden. Nutzen Sie Sand oder Metallbrandpulver.
Wenn Sie Ihren Akku längere Zeit lagern möchten: Lagern Sie einen Lithium-Ionen-Akku niemals vollständig geladen oder komplett entladen, dies kann den Akkuzellen schaden.
(17)Wartung und Umgang mit dem Akku
Akkus möchten regelmäßig benutzt werden, sonst können sie schneller an Kapazität verlieren. Der verwendeten Akkutyp darf nie vor dem Laden vollständig entleert werden. Sie können den Akku unabhängig vom Ladezustand jederzeit nachladen, ohne dass es zu einer Einbuße der Akkukapazität führt. Nach jeder Fahrt sollte die Batterie bis zum Abschalten des Ladegerätes geladen werden. Achten Sie darauf, dass bei Nichtbenutzung des Antriebes (auch bei Pausen) das System am Schlüsselschalter ausgeschaltet wird. Sonst erfolgt eine Tiefenentladung des Akkus. Dies kann zur Schädigung des Akkus führen! Die Batterie unterliegt einer gewissen Selbstentladung. Um die gesamte Kapazität für Ihre Fahrt zu gewährleisten, sollten Sie die Batterie vor Fahrtantritt, unabhängig von der Kapazitätsanzeige. nachladen. Wenn Sie das Fahrrad längere Zeit nicht benutzen, sollten Sie jedes Monat die Batterie nachladen. Dies dient der Werterhaltung Ihrer Batterie. Die Batterie sollte niemals entleert gelagert werden!
Achten Sie darauf, dass keine metallenen Gegenstände in die Nähe der Kontakte bzw. der Ladebuchse kommen – Kurzschlussgefahr!
Bitte beachten Sie zusätzlich die sicherheitsrelevanten Angaben des Herstellers!
§ 12 BESTELL- UND VERTRAGSSPRACHE
Bestell- und Vertragssprache ist deutsch.
§ 13 Datenbankeintrag/Zulassung
Der Datenbankeintrag erfolgt über die MA46. Der Käufer/die Käuferin ist selbst dafür zuständig. Wenn Bikely es übernimmt, werden Servicegebühren in Rechnung gestellt.
§ KUNDENDIENST
BIKELY e.U.
Tel:+436503037566
E-Mail: [email protected]
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen Mo-Fr von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Sa von 12:00 bis 15:00 unter